Wenn Sportfunktionäre keine klaren Entscheidungen treffen können oder wollen, sondern die Verantwortung Vereinen, Mannschaftsführern und ihren Mannschaften überlassen, was kommt da heraus? Zeit den §17 der NSV-Satzung anzuwenden?
Wir erinnern uns an die mindestens wöchentlich geänderten Vorschriften für unseren Spielbetrieb: Mal mit Maske am Brett, dann wieder nicht, dann vielleicht oder gemäß lokalen Vorschriften, ‚2G‘, dann ‚2G+‘, dann Ausnahmen für dreifach Geimpfte, aber abhängig vom Impfstoff – muß der gastgebende Verein drauf studieren?
In den Niederrhein-Ligen kann ein Verein jetzt ohne Einverständnis des Gegners den Kampf verschieben, auf welchen Termin auch immer der Spielausschuß irgendwann entscheidet – Ostersonntag oder Pfingsmontag wär‘ doch ‚mal ‚was ?! Und so sieht es dann mit den vierten Runden aus:
Verbandsliga: In Gruppe 2 spielen alle, in Gruppe 1 keiner!
In der Regionalliga so ‚halbe halbe‘
Verbandsklasse: ebenfalls so ‚halbe halbe‘ (Rückzug von Bayer Uerdingen)